Stand 11/2021

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Hartlieb Farbleiste

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hartlieb GmbH
Geschäftsführer: Christian Thomas Puritscher, Olaf Weber
Esslinger Straße 8
73037 Göppingen

§ 1 Geltung

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen schließen.

2. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die vom Bestellformular oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

2. Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

§ 3 Preise und Zahlung

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung einschließlich Verpackung.

3. Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind zum Inkasso berechtigt.

4. Bei Kunden, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, erfolgt eine Lieferung nur gegen Vorauskasse.

5. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

6. Die Bezahlung der Ware, der Eigenbeteiligung oder der gesetzlichen Zuzahlung erfolgt grundsätzlich bei Abholung. Wird eine Bezahlung durch Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zahlbar. §286 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Es tritt Zahlungsverzug ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung erfolgt. Bei Zahlungsverzug ist Hartlieb berechtigt Mahngebühren, sowie Verzugszinsen zu berechnen. Eine einseitige Kürzung der Beträge durch den Kunden ist nichtig.

7. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

8. Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich zu erfolgen.

2. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

3. Nicht abgeholte konfektionierte Ware kann von uns nach 4 Wochen auf Kosten des Käufers an ihn oder an den Hersteller zurückgeschickt werden, wenn wir den Käufer zuvor nochmals schriftlich zur Abholung aufgefordert haben.
Nicht abgeholte individuell hergestellte Ware kann von uns nach 2 Wochen auf Kosten des Käufers an ihn zugeschickt werden.

§ 5 Versand

1. Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Lager oder den Verkaufsstellen. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.

2. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.

§ 6 Besondere Regelungen für Hilfsmittel

1. Das Recht des Kunden zur freien Wahl des Leistungserbringers wird zu Gunsten der Hartlieb GmbH dadurch verbindlich ausgeübt, dass der Kunde unsere Geschäftsräume betritt, uns die Verordnung übergibt, den Liefervertrag unterschreibt, oder zum Maßnehmen berechtigt, andernfalls durch Abgabe der Ware an den Kunden.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

1. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

2. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Auslieferung der Ware anzeigt.

3. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzugsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Wünscht der Kunde gegen unsere Empfehlung eine Montage, haftet Hartlieb nicht für Sach- oder Baumängel

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für unseren Sitz Göppingen zuständige Gericht. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Kunde ist jedoch berechtigt, jedes gesetzliche zuständige Gericht anzurufen.

§ 9 Anwendbares Recht

1. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

§ 11 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das dispositive Recht. Dies gilt auch im Fall einer Lücke.

Kunden-Info’s

Beratungsdokumentation

1. Das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz verpflichtet den Leistungserbringer, vor der Versorgung eine umfassende Beratung vorzunehmen. Diese Beratung ist zu dokumentieren und vom Kunden ggf. persönlich zu unterschreiben.

Kostenvoranschläge

1. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages auf Wunsch des Kunden, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Diese entfällt, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages eine Lieferung erfolgt. Dies gilt auch für die Erstellung eines Kostenvoranschlages auf Wunsch des Kunden an seine Krankenkasse, wenn von vornherein für Hartlieb klar ist, dass die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht erfolgsversprechend ist.

Rücknahme

1. Sämtliche Waren, die nicht mehr originalverpackt sind, die der Kunde bereits verwendet oder am Körper getragen hat (oder hätte tragen können), können aus hygienischen Gründen (Medizinproduktegesetz) nicht zurückgenommen werden. Ebenfalls nicht zurückgenommen werden dürfen Maßanfertigungen sowie individuelle Einzelanfertigungen und reduzierte Ware.

2. Einzelbestellungen können nur zurückgenommen werden, wenn sich die Produkte in unbenutztem Zustand und in Originalverpackung befinden und der Kunde sich bereit erklärt, die Versandkosten, die Rücknahmegebühren des Herstellers sowie den Rücknahmeaufwand, der bei uns anfällt, zu übernehmen. Individuell hergestellte Hilfsmittel sind vom Rückgaberecht ausgenommen.

3. Eine Rücknahme von Lagerprodukten ist in Einzelfällen auf Kulanz nur möglich, wenn das Kaufdatum und das Rücknahmedatum nicht länger als 14 Tage auseinander liegen.

Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (auch individuelle orthopädische Hilfsmittel) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware (auch individuelle orthopädische Hilfsmittel) heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

Verzicht Maßnahme

1. Verzichtet der Kunde auf eine Maßnahme durch uns, wird eine Passformgarantie bzw. keine Garantie der therapeutischen Wirksamkeit übernommen.

Vorablieferung

1. Bei Artikeln, deren Kosten von einer Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung oder einem sonstigen Sozialversicherungsträger übernommen werden, ist eine Abgabe des Artikels an den Kunden vor einer schriftlichen Bestätigung der Kostenübernahme durch den Kostenträger nur dann möglich, wenn der Kunde schriftlich erklärt, den Gesamt- oder Differenzbetrag selbst zu tragen, falls eine Kostenübernahme aus Gründen scheitert, die wir nicht zu vertreten haben.

Anzahlung

1. Bei Einzelanfertigungen oder Einzelbestellungen wird vor Beginn der Ausführung eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts erhoben. Im Übrigen kann Vorkasse erhoben werden für Eigenbeteiligungen bei Kassenabrechnungen, bei der Bestellung von Einlagen, Schuhzurichtungen sowie individuell bestellten Produkten und Maßanfertigungen.

Gesetzliche Zuzahlung

1. Werden Versorgungen über die Krankenkasse, eine private Krankenversicherung oder einen sonstigen Sozialversicherungsträger abgerechnet, muss der Kunde die gesetzliche Zuzahlung von derzeit € 5,00 bis € 10,00 je Hilfsmittel / Versorgung übernehmen, die wir im Namen des Kostenträgers einziehen.

Befreiungsausweis

1. Befreiungsausweise sind unaufgefordert, spätestens bei der Abgabe des Produkts an den Kunden vorzulegen. Nach Abgabe des Produkts vorgelegte Befreiungsausweise können bei der Abrechnung mit dem Kostenträger nicht mehr berücksichtigt werden.

Eigenbeteiligung

1. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche Versorgung im Sinne des SGB V. Für den Fall, dass der Kunde im Hinblick auf ein Hilfsmittel oder eine sonstige Versorgung eine höhere Qualität oder umfangreichere, bzw. teurere Versorgung wünscht als die vom Kostenträger nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldete Qualität, erheben wir eine Eigenbeteiligung, die dem Kunden übernommen werden muss. Eine Rückerstattung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

Hausbesuche und Lieferung

1. Hausbesuche sind grundsätzlich kostenpflichtig und müssen vom Kunden, hilfsweise durch seine Krankenkasse, übernommen werden. Als Hausbesuche gelten Beratungen, Begutachtungen, Dienstleistungen, Lieferungen oder Rückholungen.
2. Für Einzeltermine auf Wunsch des Kunden und für Liefertermine im Rahmen von Touren, gelten gesonderte Preise. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Eine Absage eines Termines ist bis spätestens 1 Tag vor dem Termin möglich. Wird der Kunde beim vereinbarten Termin nicht angetroffen, werden die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

Nachträglich vorgelegte Rezepte

1. Nachträglich eingereichte Rezepte die nach Abgabe des Produkts vorgelegt werden, können von uns nicht angenommen bzw. abgerechnet werden. Die Klärung der Kostenübernahme durch den Kostenträger obliegt in diesem Fall dem Kunden.

Falsche Mitgliedschaft

1. Für den Fall, dass uns aufgrund falscher Angaben des Kunden, einer nicht mehr bestehenden Mitgliedschaft beim Kostenträger, oder durch Ablauf der Rezeptgültigkeit, die Kosten durch den Kostenträger nicht ersetzt werden, haftet der Kunde hierfür im vollen Umfang des Auftragswerts.

Vorkasse und Barzahlung

1. Bei Selbstzahlern und Privatpatienten erfolgt die Abgabe des Produktes nur gegen Barzahlung. Erfolgt in Ausnahmefällen eine Rechnungsstellung, so ist diese unverzüglich zu bezahlen und nicht erst nach Rückerstattung durch die Versicherung. Bei individueller Maßversorgung oder individuellen Einzelbestellungen von Kunden, die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben, erheben wir Vorkasse.

Miet-Versorgungen

1. Erlöschen bei Mietversorgungen über die Krankenkasse die medizinischen Gründe der Verwendung, verpflichtet sich der Kunde, das Hilfsmittel unverzüglich an die Hartlieb GmbH zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine private Rechnungsstellung für die längere Mietzeit.

2. Wird bei Mietversorgungen das Hilfsmittel nicht innerhalb der Mietzeit zurückgegeben, verpflichtet sich der Kunde die verlängerten Mietgebühren für die längere Mietzeit zu bezahlen.

3. Mietversorgungen über die Krankenkasse beinhalten die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit des Produktes. Alle anderen Reparaturen und Schäden, bzw. Verschleiß oder Verlust des Hilfsmittels, gehen zu Lasten des Benutzers.

4. Bei Eigentumsübertragung eines Hilfsmittels erlischt die Übernahmeverpflichtung von Reparatur- und Wartungskosten durch Verträge mit den Kostenträgern.

5. Miet-Hilfsmittel sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Hartlieb behält sich vor, bei Hilfsmitteln die nicht gereinigt sind, bzw. eine übermäßige Verschmutzung oder Abnützung vorweisen, die Aufbereitungskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Freie Wahl des Leistungserbringers

1. Die freie Wahl des Leistungserbringers im Sinne des SGB V erfolgt durch das Betreten der Geschäftsräume, die Maß- oder Abdrucknahme oder die mündliche oder schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden oder einen beauftragten Angehörigen. Mit der Auftragserteilung an die Hartlieb GmbH ist der Kunde damit einverstanden, dass Hartlieb in seinem Namen die Versorgung bei seiner GKV-Krankenkasse beantragt und durchführt.

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